Erklärung zur Barrierefreiheit
ZB MED – Informationszentrum Lebenswissenschaften ist bestrebt, seine Websites entsprechend den EU-Richtlinien 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritte blog.zbmed.de gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetzt Nordrhein-Westfalen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der oben aufgeführte Webauftritt ist nicht barrierefrei. Er ist teilweise mit den technischen Anforderungen gemäß der Verordnung BITV 2.0 vereinbar.
Sie sind noch nicht komplett mit den technischen Anforderungen gemäß der Verordnung BITV 2.0 vereinbar.
Die Erklärung basiert auf einer vorgenommenen Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte:
Dieser Webauftritt wurde seit der letzten Überprüfung auf Barrierefreiheit im September 2020 einem technischen Relaunch unterzogen, womit u.a. eine bessere Zugänglichkeit der Website angestrebt wurde. Folgende bisher nicht komplett barrierefreie Inhalte wurden überarbeitet und optimiert:
- fehlende Alternativtexte für Bedienelemente und Grafiken
- schlüssige Bedienbarkeit der Website mit der Tastatur
- zu geringe Kontraste von Grafiken, Bedienelementen, Texten und Fokushervorhebungen
Die oben aufgeführten Inhalte werden einer erneuten Prüfung unterzogen und bei Bedarf weiter angepasst. Sollten sich bei dem Test andere unzureichend barrierefreie Elemente ausmachen lassen, so werden diese hier gelistet und die Mängel schnellstmöglich behoben.
Feedback und Kontakt
Ihnen sind Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Setzen Sie sich mit uns in Kontakt!
Kontakt:
Vertrauenperson der schwerbehinderten Menschen
sbv@zbmed.de
Durchsetzungsverfahren
Wir bemühen uns, Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten.
Sollten Sie auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit dennoch keine oder eine unzureichende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Sie ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Senden Sie eine Mail an ombudsstelle-barrierefrei-it@mags.nrw.de.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstellt am: 14.09.2020
Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 19.07.2021
Weiterführende Links: